Rossbach & Fischer vertritt seit Jahrzehnten Banken und mittelständische Unternehmen, denen sie vielfach die Rechtsabteilung ersetzt.
Die Beratung und Vertretung von Mandanten erfolgt in allen Bereichen des nationalen sowie internationalen Zivil- und Wirtschaftsrechts mit folgenden Schwerpunkten:
- Bankrecht
- Gesellschafts- und Handelsrecht
- Unternehmenskauf, Umstrukturierung von Unternehmen
- Gewerblicher Rechtsschutz (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Lizenz- und Markenrecht)
- Arbeitsrecht
- Gewerbliches Mietrecht inkl. Maklerrecht
- Prozessführung / Schiedsverfahren