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Aktuelle Entwicklungen bei der Kapitalaufbringung in der GmbH
In dem beigefügten Artikel von Herrn Dr. Komo aus dem Betriebs-Berater, Heft 38/2011, möchte die Kanzlei Rossbach & Fischer Sie über aktuelle Entwicklungen des Rechts der Kapitalaufbringung in der GmbH informieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Kapitalaufbringung im Cash-Pool.Der rechtliche Rahmen für Cash-Pools hat in den letzten Jahren einem vielfältigen Wandel unterlegen. Durch zwei Entscheidungen aus den Jahren 2003 und 2006 hatte der BGH den Spielraum für das in der Praxis weit verbreitete Cash-Pooling empfindlich eingeschränkt. So hatte der BGH in seinem aufsehenerregenden „November“ - Urteil vom 24.11.2003 die Darlehensgewährung aus dem gebundenen Vermögen einer GmbH an ihre Gesellschafter als verbotene Einlagenrückgewähr bewertet, unabhängig davon, ob der Rückzahlungsanspruch der GmbH im Einzelfall vollwertig war. Am 16.1.2006 hatte der BGH dann in seiner „Cash-Pool I“ – Entscheidung klargestellt, dass für Cash-Pools keine Sonderrechte in Bezug auf die Kapitalaufbringungsgrundsätze gelten.
Durch das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) erfuhr das Cash-Pooling insofern eine Erleichterung, als der Gesetzgeber bei der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung zur bilanziellen Betrachtungsweise zurückkehrte. Nachdem sich der BGH dann in der „Qivive“ - Entscheidung vom 16.2.2009 im Zusammenhang mit der Einlagefähigkeit von Dienstleistungen zu der durch das MoMiG geänderten Rechtslage äußern konnte, hatte er in der „Cash-Pool II“ - Entscheidung vom 20.7.2009 erstmals die Möglichkeit, sich mit der Regelung der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens beim Cash-Pooling durch das MoMiG auseinanderzusetzen.
Dies ist Anlass genug, sich mit den neusten Änderungen im Recht der Kapitalaufbringung bei der GmbH zu befassen. Der vorliegende Aufsatz stellt zunächst die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung dar und unterzieht sie einer kritischen Würdigung. Basierend auf dieser Analyse der derzeit geltenden Rechtslage werden dann einzelne Möglichkeiten untersucht, wie die Kapitalaufbringung im Cash-Pool trotz der nach wie vor bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten in der Praxis rechtssicher durchgeführt werden kann.
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